Raum- und Sicherheitskonzept der Schweißwerkstatt

Zuletzt geändert von aschaefer am 2025/09/16 11:57

Dieses Dokument regelt den Betrieb der Schweißwerkstatt im Makerspace Darmstadt, was sich in dem Räumen des HUB31 befindet. Es wird auf alle Gefährdungen, die für Nutzer, Außenstehende und für das Gebäude aus dem Betrieb der Schweißwerkstatt erwachsen eingegangen, sowie wie mit diesen Gefahren umgegangen wird. Die Regeln in diesem Dokument sind bindend für die Benutzer der Schweißwerkstatt.  

 

Arbeiten in der Schweißwerkstatt

Die Schweißwerkstatt ist insbesondere darauf ausgerichtet, Arbeiten mit einer erhöhten Emission von Staub, Funken, Lärm sowie Infraroter bzw. Ultravioletter Strahlung durchführen zu können. Dazu gehört das Trennschleifen, Schweißen (Metall Inert- und Aktivgasschweißen, Wolfram-Inertgasschweißen) sowie Plasmascheiden. Zusätzlich sind Bohrmaschinen, ein Schleifbock sowie diverse Handwerkzeuge vorhanden. Für Schweißarbeiten steht ein zentraler Tisch mit Stahlarbeitsplatte zur Verfügung, zum Plasmaschneiden und für Schleifarbeiten ein geschlossener Gittertisch mit Funkenfang, sowie für andere Arbeiten zwei herkömmliche Werkbänke. 

 

Brandschutz

Die Grundlage des Brandschutzes ist die konsequente Entfernung brennbarer Materialien und sonstiger möglicher Brandlasten im Bereich der Schweißwerkstatt. Dazu gehören insbesondere Holz und Kunststoffe. Gelagert werden in der Werkstatt ausschließlich Metalle, Verpackungsmaterialien werden umgehend aus der Werkstatt entfernt und nicht über den dortigen Abfalleimer entsorgt. 

Zur schnellen Bekämpfung eventueller Brände steht ein 10kg Schaum-Feuerlöscher sowie eine Löschdecke bereit.  

Filterbrände der Absauganlage durch eventuell eingesaugte glühende Partikel werden durch ein Funkenschutzgitter sowie einen integrierten Vorabscheider verhindert. 

Der mit dem Gebäudealarm verbundene Rauchmelder wurde gegen einen thermischen Brandmelder ersetzt, um Fehlalarme durch eventuelle Rauchentwicklung zu vermeiden. Der Gebäudealarm wird demnach ausgelöst, wenn die Temperatur im Raum xyz°C übersteigt, da in diesem Fall von einem Brand auszugehen ist. 

 

Mögliche Brandlasten und deren Vermeidung während des Betriebs

Mobiliar: Besteht komplett aus Metall, bis auf die Arbeitsplatten der beiden herkömmlichen Werkbänke (massives Leimholz). Diese sind nicht für Schweißarbeiten zugelassen und sind zudem sehr schwer entflammbar (nur Verkohlung zu erwarten). 

Geräte: Geringe Brandlast durch Kabelisolierungen und evtl. Kunststoffgehäuse. Für eventuelle Brände ist der vorhandene Feuerlöscher ausreichend 

Lagergut: Es dürfen ausschließlich nicht brennbare Materialien (Metalle) in der Schweißwerkstatt gelagert werden. 

Gase: Brennbare oder brandfördernde Gase (z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff) dürfen im Schweißraum nicht verwendet help oder gelagert werden. 

Flüssigkeiten: Brandgefährliche Flüssigkeiten (Alkohol, Bremsenreiniger, Lacke, Lösungsmittel, Treibstoffe) dürfen in dem Raum zu keinem Zeitpunkt verwendet oder gelagert werden.  

 

Mögliche Gesundheitsgefahren und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Schutz der Augen: Sobald im Raum geschweißt wird, müssen im Raum befindliche Personen Schutzkleidung (insbesondere Schweißerhelm / Augenschutz) tragen, oder den Raum für den Zeitraum verlassen.   

Um Schäden an der Haut durch UV-Strahlung sowie Verbrennungen durch Kontakt zu heißen Bauteilen zu verhindern, steht Leder-Schutzkleidung (Handschuhe, Schürze, Armstulpen, Gamaschen) zur Verfügung. 

Lange Haare sind beim Arbeiten im Schweißraum zusammenzubinden.  
Im gesamten Raum sind Sicherheitsschuhe zu tragen.  

Bei entsprechender Belastung (Trennschleifen) muss ein Gehörschutz verwendet werden.  

 
Um ein Stolpern im Raum zu verhindern, werden keine Kabel über Laufwege gespannt. Versorgung mit Elektrizität wird über einen Verteiler-Würfel gelößt, der von der Decke hängt. Auf die Schlauch-Pakete der Schweißgeräte wird gesondert mit Hinweisschildern hingewiesen.  

Es werden keine Gegenstände oder Materialien im Raum gelagert (siehe hier auch Brandschutz), eine Ausnahme hiervon bilden ausgewiesene Materiallagerplätze an der Wand, in dem Rohmaterialien (Profile) gelagert werden. Insbesondere werden keine Projekte von Nutzern in der Schweißwerkstatt gelagert.  

Abfall

Größere Metallteile- und Abfälle werden, gemäß dem restlichen Entsorgungs-Konzept des Makerspace, in den Behältern der Metallwerkstatt sortenrein (Aluminium, Messing, Stahl) gesammelt und entsorgt. Kehrgut, Schweißperlen und Staub werden in der Schweißwerkstatt in einem Metall-Abfallbehälter gesammelt, und als Gewerbemüll entsorgt.  

Verpackungsmaterialien wie Papier, Pappe oder Kunststoffe werden, um die Brandlasten zu verringern, nicht über den Abfalleimer der Schweißwerkstatt entsorgt, sondern umgehend aus dem Raum entfernt, und in einem Abfallbehälter des restlichen Makerspaces entsprechend des Entsorgungskonzeptes entsorgt. 

 

 

Lüftung, Abluft und Gefahrstoffe

Trennschleifen und Schweißen sind ausschließlich unter einer Absaugung erlaubt. Im Raum zur Verfügung steht für diesen Zweck eine Absaugautomatik, die manuell eingeschaltet werden muss.  
Während des Betriebs muss die Tür zum Außenbereich des HUB31 mindestens 10 cm geöffnet sein. 

WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden ist im Raum nicht erlaubt (es dürfen ausschließlich thoriumfreie Elektroden verwendet werden).  

 

 

 

Lagerung von Druck-Gas Flaschen

Es befinden sich 2 Schweißgeräte in der Schweißwerkstatt, in denen jeweils eine Gasflasche in Verwendung ist, weiterhin stehen 2 Gasflaschen als Reserve bereit. Die Reserveflaschen sind mit einer Kette an der Wand gegen Umfallen gesichert, die Ventile müssen mit einer Ventilkappe geschützt werden. Es dürfen ausschließlich Schutzgase (CO2, Argon, ggf. Helium) gelagert werden.  

 

 

Sicherheit für den Benutzer

Um die Geräte im Raum aktiv Nutzen zu können, ist vorgesehen, dass es für jede größere Geräteklasse (Schweißgeräte, Winkelschleifer, Bohrmaschine) eine Sicherheits-Unterweisung gibt. Nutzer dürfen die entsprechenden Geräte nur dann benutzen, wenn Sie die Unterweisung erhalten haben.  

 

 

 

 

 

--> Wie weit muss die Tür geöffnet sein? 10 cm

---> Sichtschutzvorhang Ja / Nein?  Soweit, dass keine direkte Strahlung direkt aus 

---> Schweißabfälle in Restmüll? Fallen keine Nennenswerten an. 

---> Brenngase zur Bauteilvorwärmung? Es gibt auch induktive Heizgeräte

---> Gilt die Begrenzung “Enger Räume” auch für Druckgasbehälter, die keine Brenngase enthalten? Wir würden keine Flaschen lagern. 

--->Liegende Flaschen  Erübrigt sich.